Die Krankenfahrt – die medizinische Hilfe auf Rädern

Zu einer körperlichen Einschränkung kann es bei jedem kommen, egal ob durch das steigende Alter, eine Erkrankung oder einen Unfall. In den meisten Fällen ist man dann auf Hilfe angewiesen. Gerade bei Arztbesuchen oder Terminen bei der Therapie. Was tun, wenn keine Angehörigen Zeit haben und einen fahren kann? Fremde Hilfe annehmen ist für viele Menschen ein Problem.
Eine Krankenfahrt ist die perfekte Lösung für hilfebedürftige Menschen, die zu medizinischen oder therapeutischen Terminen gefahren werden müssen, nicht zu verwechseln mit einem Krankentransport. Hierbei gibt es wesentliche Unterschiede. So wird ein Krankentransport auch qualifizierter Krankentransport genannt. Hierbei findet die Fahrt in einem Krankentransportwagen statt mit fachlich-medizinischer Betreuung. Die Krankenfahrt, auch unqualifizierter Krankentransport, wird nicht durch fachlich-medizinisches Personal begleitet, sondern nur durch einen Helfer, der den Betroffenen beim Aus- und Einsteigen behilflich ist und sie bis zur Praxis begleitet. Die Krankenfahrt, zum Beispiel mit Taxi Maxi Car, findet nicht in einem Krankentransportwagen, sondern in privaten Kraftfahrzeugen oder Taxis statt.
Welche Art von Transportmöglichkeit ein Betroffener benötigt entscheidet der Arzt und stellt dem entsprechend eine Verordnung aus. Mit dieser Verordnung kann der Betroffene dann selber entscheiden, ob er sich durch einen privaten Fahrer oder durch ein Taxiunternehmen fahren lässt. Bei Taxiunternehmen ist es empfehlenswert, die Fahrt vorher telefonisch genau abzusprechen, damit alle Voraussetzungen abgeklärt sind und alle nötigen Unterlagen vorliegen. Die Fahrt beginnt bei dem Betroffenen vor der Haustür und endet in der Praxis, die als Zielort auf der Verordnung steht.
Die Kosten für die Betroffenen richten sich danach, ob sie gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler sind. Damit die Kosten durch eine gesetzliche oder private Krankenkasse übernommen werden, ist es notwendig, dass eine Verordnung durch einen Arzt vorliegt, die die Notwendigkeit ausdrücklich für den Betroffenen bescheinigt. Ist der Betroffenen gesetzlich versichert rechnet der Dienstleister direkt bei der Krankenkasse ab, für den Betroffenen kommt es lediglich zu einer Zuzahlung pro Fahrt, die nicht mehr als zehn Euro kosten darf. Befindet sich der Betroffene in stationärer Behandlung, so muss nur für die erste und letzte Fahrt eine Zuzahlung geleistet werden.
Bei Privatversicherten geht der Betroffene als Selbstzahler in Vorleistung und zahlt dem Dienstleister die entstandenen Kosten. Anschließend reicht dieser die Kosten bei der Krankenkasse ein und bekommt seine Kosten erstattet. Für Selbstzahler kann man keinen allgemein gültigen Preis nennen, da die Kosten je nach Region variieren. Rechnen muss man hier mit einer Grundgebühr zuzüglich der Kosten pro gefahrenen Kilometer. Entscheidet ist auch die Tageszeit, an der die Fahrt stattfinden soll.

Benötigen Sie Hilfe? Dann zögern Sie nicht und informieren Sie sich bei Ihrem Arzt über Ihre Möglichkeiten für eine Krankenfahrt.


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