Dialysefahrten – Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Manche Dialysepatienten müssen mehrmals in der Woche zur Dialyse. Bei längeren Fahrten sind die Fahrtkosten nicht unerheblich. Daher ist es sinnvoll, sich bezüglich der Kostenrückerstattung genauer zu informieren. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse den Großteil der anfallenden Fahrtkosten.

Kostenerstattung für Taxifahrten zur Dialyse

Für eine Rückerstattung der Fahrtkosten zur Dialyse mit dem Taxi ist eine Transportverordnung erforderlich. Diese Transportverordnung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt. Die Transportverordnung erhalten Patienten mit Pflegegrad 3, 4 oder 5. Alle Patienten, bei denen eine Mobilitätseinschränkung gegeben ist. Bei Dialysepatienten mit Pflegegrad 3 muss der Arzt entscheiden, ob eine Mobilitätseinschränkung gegeben ist. Bei Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5 wird von einer Mobilitätseinschränkung ausgegangen.

Liegt eine Transportverordnung vor, übernimmt die Krankenkasse die entstehenden Kosten für die Taxifahrt zur Dialyse. Es gibt jedoch einen Selbstbehalt von 10% der Fahrtkosten bei Dialysefahrten. Mindestens 5 Euro oder maximal 10 Euro, abhängig von den anfallenden Fahrtkosten. Müssen Sie beispielsweise für die Taxifahrt 50 Euro bezahlen, beträgt die Eigenbeteiligung 5 Euro. Bei 100 Euro 10 Euro. Bei jedem Betrag über 100 Euro ist ein Selbstbehalt von 10 Euro zu bezahlen, da der maximale Selbstbehalt 10 Euro beträgt. Selbes gilt für die Eigenbeteiligung von 5 Euro für Fahrtkosten unter 50 Euro.

Auch Fahrtkosten mit dem Pkw werden rückerstattet

Wer statt dem Taxi lieber mit dem eigenen Pkw zur Dialyse fahren möchte, der bekommt ebenso eine Rückerstattung der Fahrtkosten. Im Gegensatz zur Taxifahrt gibt es jedoch eine Kilometerpauschale. Pro gefahrenen Kilometer gibt es 0.20 Cent. Teilweise gibt es Missverständnisse, da zum Teil auch Angaben von 0.30 Cent gemacht werden. Diese Angaben sind nicht korrekt. Für den höheren Kilometersatz von 0.30 Cent muss ein dienstliches Interesse für die medizinische Behandlung bestehen. Dies ist in der Regel bei zu behandelnden Dialysepatienten nicht gegeben.

Für die Fahrtkostenrückerstattung mit dem Pkw spielt es keine Rolle, ob es sich beim Fahrzeug um den eigenen Pkw oder um den Pkw eines Freundes oder einer anderen Person handelt. Für die Rückerstattung der Fahrtkosten der Dialysefahrten mit dem Pkw benötigen Sie kein Fahrtenbuch. Zwar können Sie sich die Fahrten in ein Fahrtenbuch für sich selbst eintragen, allerdings ist dies für die Abrechnung mit der Krankenkasse nicht zwingend notwendig. Bei der Krankenkasse einzureichen sind die Belege vom Dialysezentrum, welche Sie in der Regel jeden Monat erhalten. Anhand dieser Belege können Krankenkassen feststellen, wann und wie oft Sie im jeweiligen Monat dialysiert wurden.

Je nach Krankenkasse wird die Rückerstattung der Fahrtkosten unterschiedlich gehandhabt. Daher ist es ratsam, wenn Sie sich an die zuständige Krankenkasse wenden und sich genauer zur Fahrtkostenrückerstattung beziehungsweise zu den Abrechnungsmodalitäten bei Dialysefahrten informieren.

Weitere Informationen finden Sie bei Krankenfahrten-Nord GmbH.


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